Es funktioniert doch
Mit dem Ergebnis des Prozesses gegen die beiden U-Bahn-Schläger von München kann man eigentlich nur zufrieden sein. Zwar konnte der Anwalt von Spyridon L. zahlreiche Beispiele für Gerichtsurteile bringen, in denen ähnliche Attacken nur als gefährliche Körperverletzung angesehen wurden - aber diese sind wohl oft zu milde und unangemessen gewesen. Tritte nach dem Kopf eines auf dem Boden liegenden Opfers können durchaus tödlich sein, darüber müssen sich die Schläger bewusst gewesen sein. Also handelte es sich (durch bedingten Vorsatz) um versuchten Mord.
Dass das Gericht mit 12 bzw. 8,5 Jahren noch ein gutes Stück unter der jeweiligen Höchststrafe geblieben ist, scheint ebenfalls angemessen, da sich lediglich ein solch bedingter Vorsatz beweisen lässt und es auch in den Bereichen der Grausamkeit oder besonderen Mordmerkmale noch "Raum nach oben" gibt. Und die Abschiebung nach der Strafe ist auch schon so gut wie geklärt. Alles in allem: Die Justiz hat funktioniert, den Tätern wird eine angemessene Strafe zuteil. Einen Anlass dafür, schon wieder über härtere Strafen zu diskutieren.


